Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.
Falls man zum ersten Mal in ein Beschäftigungsverhältnis eintritt, indem man zum Beispiel als Jugendlicher eine Ausbildung beginnt, kann man die Sozialversicherungsnummer bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Nummer kommt dann von der zuständigen Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer erhält sie in Form eines Sozialversicherungsausweises, der in DIN A 4 ausgefertigt ist und den man unbedingt aufbewahren sollte. Eine andere Möglichkeit, seine Sozialversicherungsnummer zu erfragen, besteht über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Hat man seinen Sozialversicherungsausweis verlegt und die Nummer vergessen, erhält man von dort die gewünschte Information. Da die Nummer bereits bei der Geburt zugeordnet wird (seit 2005), dauert es in der Regel nicht lange, bis man sie von der Rentenversicherung erhält. Übrigens kann sie auch der Arbeitgeber bei Aufnahme einer Beschäftigung erfragen. Er kann dafür die persönlichen Daten, die er vom Arbeitnehmer erhalten hat, verwenden. Durch die Angabe des Namens, des Geburtsjahres, des Wohnortes und des Geschlechts werden dann die Sozialabgaben der richtigen Person zugeordnet und auf dem richtigen Rentenkonto verbucht.