Reisen Nach Insolvenz: Wie Thomas-Cook-Kunden an ihr Geld kommen Nach der Pleite von Thomas Cook kämpfen viele Kunden um die Rückerstattung ihres Geldes – müssen aber diese Voraussetzungen erfüllen. Ein Thomas-Cook-Jet fliegt Urlauber aus Ägypten nach Hause – der Reisekonzern hat die Insolvenz im vergangenen Herbst nicht überlebt. Foto: imago stock / imago images/localpic Berlin. Mehr als vier Monate liegt die Insolvenz des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook nun zurück – und obwohl Pauschalreisen eigentlich abgesichert sein sollten, haben bislang viele Kunden ihr angezahltes Geld noch immer nicht zurückerhalten. Sie werden sich wohl gedulden müssen: Die Entschädigung der von der Thomas-Cook-Pleite betroffenen Kunden zieht sich in die Länge. Tp ibu ejf {vtuåoejhf =tuspoh? [stjdifsvoh=0tuspoh? obdi Bohbcfo fjoft Voufsofinfottqsfdifst cjtmboh fstu kfefo esjuufo =tuspoh? Tdibefogbmm=0tuspoh? sfhvmjfsu/ Ejft foutqsjdiu svoe 84/111 [bimvohfo bo ejf jothftbnu 331/111 Cfuspggfofo/ Thomas-Cook-Pleite: Für diese Summe haftet die Versicherung maximal Epdi bvdi xfs tdipo fjof [bimvoh fsibmufo ibu- cmfjcu bvg efn Hspàufjm eft Tdibefot cjtmboh tju{fo/ Efoo [vsjdi ýcfsxfjtu kfefn =tuspoh?
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Außerdem dürfen Sie den gezahlten Reisepreis aufgrund der Insolvenz nicht oder nicht vollständig von der Versicherung oder einer anderen Stelle erstattet bekommen haben. Allerdings müssen Sie Ihre Forderungen bei der Zurich-Versicherung geltend gemacht haben. Und Sie müssen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Um die freiwillige Ausgleichszahlung zu bekommen, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an die Bundesregierung abtreten. Wie hoch ist die Ausgleichszahlung? Geplant ist es, Ihnen die Differenz zwischen dem gezahlten Reisepreis und der Zahlung der Zurich-Versicherung oder einer anderen Stelle auszugleichen. Konnten Sie Ihre Zahlung von der Bank noch zurückbuchen lassen, haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Auch Zahlungen aus der Insolvenzmasse werden gegenüber einer Ausgleichszahlung angerechnet. Haben Sie den gesamten Reisepreis oder einen Teilbetrag bisher nicht erstattet bekommen und erfüllen die Voraussetzungen, können Sie aber auf die Ausgleichszahlung hoffen.
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Thomas Cook Pleite: Post von hww - Mein Tipp für Euch - YouTube
Das Gleiche gilt, soweit eine Kreditkartenzahlung an Thomas Cook in dem dafür vorgesehenen "Chargeback-Verfahren" zurückgeholt wird. Lesen Sie dazu auch: Nach Pleite: Türken kaufen Markenrechte an "Neckermann Reisen" Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier. Themen folgen
7. 15 Uhr: Großbritannien plant an diesen Donnerstag 16. 000 gestrandete Briten zurückzufliegen. Die Civil Aviation Authority (CAA) hat dafür 70 Flüge vorgesehen. Bislang seien bereits 30 Prozent der britischen Urlauber, die wegen der Thomas Cook-Insolvenz nicht zurückfliegen konnten, in den ersten drei Tagen der Aktion zurückgeholt worden, teilte die CAA mit.