Behandlungsdauer um zwei Wochen kürzer Nach Ansicht der Physiotherapeuten stellt die Studie diese Aufgabenverteilung infrage. Untersucht wurden seit 2011 in 40 Modellpraxen die Therapieverläufe von über 600 Patienten. In einer Kontrollgruppe wurden Patienten nach Verordnung eines Arztes behandelt. In der Modellgruppe entschied der Physiotherapeut selbstständig über Art und Dauer der Therapie. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wertete die Daten aus. Ergebnis: In der Modellgruppe war die Behandlungsdauer um zwei Wochen kürzer – bei weniger Behandlungseinheiten. Eine Kostenausweitung sei nicht festzustellen. "Die Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache. Der ausschließliche Weg über den Arzt ist nicht mehr zeitgemäß", sagte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes IFK. Sie forderte die neue Bundesregierung auf, Modellvorhaben zum Direktzugang in der Physiotherapie zu ermöglichen.
Speziell bietet sich hierfür der sog. sektorale Heilpraktiker eingeschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie an (Heilpraktiker für Physiotherapie). Auf diesem abgrenzbaren Gebiet darf dann ein Physiotherapeut Heilkunde ausüben; soll heißen, dass Kranke ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch behandelt werden dürfen. Die Erlangung dieser Zulassung ist gegenüber dem "großen" Heilpraktiker deutlich weniger aufwendig. Hierzu wurde in einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in einem lesenswerten Urteil aus 2009 klar geregelt, dass ein ausgebildeter Physiotherapeut zur Erlangung einer solchen Zulassung nur einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse bedarf (Quelle: Nr. 53/2009 BVerwG 3 C, Urteil vom 26. 08. 2009). Kläger war ein Physiotherapeut. Es ging damals um eine Revision zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach. Dieses wollte nämlich, dass eine spezifische Ausübung der Heilkunde durch einen Physiotherapeuten nur dann möglich ist, wenn eine reguläre Überprüfung analog dem "großen" Heilpraktiker erfolgt.
Im Anschluss daran war er in unterschiedlichen Positionen innerhalb der Versicherungswirtschaft im Innen- und Außendienst tätig. Weitere Erfahrungen sammelte er 9 Jahre lang als angestellter Unternehmensberater in der Schweiz, und hat von dort für Firmen neutrale Versicherungsgutachten erstellt und komplexe Risk-Management-Beratungen durchgeführt. Später machte er sich mit einer Versicherungsmaklerfirma und als Dozent und Referent selbstständig und hat sich hierbei auf die Zielgruppe der Heilberufe bzw. Gesundheits(fach)berufe spezialisiert. Mitglied einer Praxisgemeinschaft: Praxisräumlichkeiten, Einrichtungen und/oder Gerätschaften werden gemeinsam genutzt. Die Behandlung der Patienten erfolgt nicht gemeinschaftlich. Jeder Praxisinhaber liquidiert auf eigene Rechnung für die eigene Leistung. Jedes Mitglied einer Praxisgemeinschaft behandelt grundsätzlich nur seine eigenen Patienten und ist verpflichtet hierüber eine eigene, für seine Praxiskollegen nicht zugängliche Dokumentation zu führen.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen. Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie zuständigen Facharzt zu finden. Eine Verordnung (Heilmittelverordnung - Maßnahmen der physikalischen Therapie) kann von folgenden Ärzten ausgestellt werden: Hausärzten Internisten Orthopäden Chirurgen Neurologen Gynäkologen Hals-Nasen-Ohren-Ärzten Zahnärzten/ Kieferorthopäden Kinderärzten Rheumatologen Radiologen Psychiatern
Frauen sind häufiger davon betroffen als Männer. Dabei geht es nicht nur um das optisch verdickte und markant hervorstehende Großzehengrundgelenk – die Fehlstellung ist häufig schmerzhaft und sorgt für eine eingeschränkte Gehfähigkeit. Wie kann Physiotherapie bei Hallux valgus helfen? > mehr lesen