Fotoquelle: Pressemitteilung / 19. 12. 2017 Am 24. November bat die Bundes- und NRW-Landesvorsitzende der Tierschutzpartei den Landtag um eine Stellungnahme zur landesweiten Ausweitung der Baujagd auf Füchse. Ein Pressesprecher des Umweltministeriums hatte im Oktober bekannt gegeben, man habe Erkenntnisse, dass das Verbot der Baujagd mit Einführung des ökologischen Jagdgesetzes durch die rot-grüne Vorgängerregierung zu keinerlei Verbesserung für die Situation des Niederwildes geführt habe. Anfragen durch die Vorsitzende der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Sandra Lück, ergaben, dass das Umweltministerium weder Gutachten, noch Protokolle zu dieser Entscheidung vorlegen konnte. Das Ministerium musste eingestehen, dass eine interne Arbeitsgruppe die Änderung des Landesjagdgesetzes erarbeitet hatte, ohne Gutachten zu den angeblich gewonnenen Erkenntnissen hinzuzuziehen. Lück prangert diese Vorgehensweise öffentlich an. Weder sei ein neues Gesetz offiziell durch den Landtag verabschiedet worden, noch sei es legitim, den Wähler und Bürger offensichtlich zu belügen, um eine neue Verordnung zu rechtfertigen, die erhebliche Auswirkungen auf den Tierschutz habe.
Vo dem Hintergrund der für Januar und Februar geplanten so genannten Fuchswochen fordert der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Beendigung der Fuchsjagd. "Die Fuchsjagd verstößt gegen das Tierschutzgesetz, da es keinen vernünftigen Grund für die Tötung von Füchsen gibt", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND. So gäbe es weder eine wirtschaftliche Verwertung der Tiere noch könnten durch die Fuchsjagd Krankheiten bekämpft werden. Fuchswochen sind mehrere Jagdreviere übergreifende Veranstaltungen, bei denen mit allen zur Verfügung stehenden Jagdmethoden Hatz auf Füchse gemacht wird. Am Ende einer solchen Tötungsaktion liegen bisweilen mehrere Dutzend Füchse "auf der Strecke" – viele von ihnen mit zerschossenen Kiefern und Läufen oder heraushängenden Eingeweiden. In NRW sind solche Fuchsjagdwochen laut Internetseite des Landesjagdverbands NRW bspw. in Marl (Kreis Recklinghausen) geplant, hier auch mit der "Prämierung des stärksten Fuchses".
"Besonders perfide ist, wenn diese willkürlichen Abschlachtungen noch als Naturschutzmaßnahme verkauft werden. Der Fuchs gefährdet tatsächlich keine einzige andere Tierart, ihm wird lediglich der Schwarze Peter für den Rückgang von Tierarten untergeschoben, die unter der intensiven Landwirtschaft leiden", sagte Sticht. Auch die Bekämpfung des Fuchsbandwurms scheide als Begründung aus. So weise eine französische Studie von 2017 nach, dass bei einer Erhöhung des Abschusses von Füchsen um 35% der Bestand insgesamt nicht abnehme, dafür aber der Befall von Füchsen mit dem Fuchsbandwurm um 15% zunehme. Die Fuchsjagd erhöhe also eher die Gefahr für Haustiere und Menschen. Nach Angaben des NRW-Landwirtschaftsministeriums sind in Nordrhein-Westfalen im letzten Jagdjahr 2016/2017 etwa 50 000 Füchse durch Jäger getötet worden. Dies entspricht in etwa der Zahl der Vorjahre. Die Verluste werden meist zügig ausgeglichen: durch Zuwanderung und durch eine gesteigerte Geburtenrate aufgrund der gestiegenen Nahrungsverfügbarkeit für die überlebenden Füchse.
In Konsequenz dessen ist die unmittelbare ganzjährige jagdliche Schonung des Fuchses nach luxemburgischem Vorbild anzustreben. Damit sich Jäger ihren Spaß machen, sterben jedes Jahr eine halbe Million Füchse in Deutschland. Bild: Bianka und Sandro Pelli, Wildtierschutz Deutschland Eine umfassende Darstellung der wesentlichen Fakten zur Fuchsjagd finden Sie in unseren ausführlichen Erläuterungen und Quellenangaben. Herzliche Grüße, Aktionsbündnis Fuchs +++ Aktionsbündnis Fuchs Fakten zur Fuchsjagd Baujagd in NRW
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Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes Staatssekretär Bottermann: Handwerkliche Fehler auf Grundlage naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben Das Umweltministerium strebt die Vorlage eines Referentenentwurfes für eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres an. Ein erster Rahmen für die Novellierung des Landesjagdgesetzes wird am heutigen Freitag unter Leitung von Staatssekretär Dr. Bottermann im Landesjagdbeirat erörtert. Das Umweltministerium strebt die Vorlage eines Referentenentwurfes für eine praxisorientierte Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres an. Bottermann im Landesjagdbeirat erörtert. "Es ist wichtig, alle Akteure in den Dialog einzubinden. Denn wir wollen handwerkliche Fehler im alten Landesjagdgesetz durch praxisnahe Entscheidungen und unter Beachtung naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben", sagte Bottermann im Vorfeld der Sitzung.