Bild: dpa/Carsten Koall Gerechtigkeit 16. 05. 2018, 19:46 · Aktualisiert: 16. 2018, 19:49 Er ist wieder da. Fast ein Jahr lang war es um Björn Höcke ziemlich still. Die AfD ist eine rechte Partei, ihr Thüringer Landeschef steht noch weiter rechts von ihr. Die Erinnerung an den Holocaust wertet er als "Schande" ab, über Afrikaner verbreitet er rassistische Sprüche, Homosexuelle wertet er ab. ( bento) Weil Höcke selbst vielen AfD-Kollegen zu radikal wurde – und weil ein Bundestagswahlkampf anstand – regte die AfD Anfang 2017 ein Parteiausschlussverfahren an. Nun, ein Jahr später, steht das Ergebnis fest: Höcke darf bleiben, das Verfahren wird eingestellt. ( FAZ) Das Verfahren war von der damaligen Parteivorsitzenden Frauke Petry angestrengt worden. Nun hat das Thüringer Landesschiedsgericht der AfD ihren Chef den Rücken gestärkt und den Antrag als unbegründet zurückgewiesen. Dass es für das Verfahren gute Gründe gab, beweist Björn Höcke nun selbst – nur eine Woche später. Gleich zwei Chancen nutzte der AfD-Politiker, um seine Agenda voranzutreiben: Am Montag sprach er erstmals vor Anhängern der fremdenfeindlichen Pegida in Dresden.
Menschen, die aus diesen Ländern ankommen, werden zum Asylverfahren in Deutschland zugelassen. Aber hey, unabhängig von der Praxis ist die AfD allgemein der Auffassung, dass die aktuell geltenden "Schutz- und Asylgarantien" sowas von 1949 und out sind. Sie fordern eine Änderung des Grundgesetzes sowie eine Neuverhandlung der Genfer Flüchtlingskonvention – "mit dem Ziel ihrer Anpassung". 2. Verbot von Vollverschleierung und Kopftuchtragen "Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst". Außerdem soll "in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen" Kopftuch getragen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei. Ein pauschales Verbot verstößt laut Urteil gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Grundgesetz hin oder her, die AfD betrachtet Vollverschleierung und Kopftuchtragen "als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik" und will es trotzdem verbieten.